• Vermessung Rolf Schweitzer

VERMESSUNGSANTRAG

Die Gebühren für hoheitliche Vermessungsleistungen richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) im Land Brandenburg vom 10.12.2021 (GVBl. II Nr. 101). Die VermGebO können Sie hier einsehen: VermGebO

Das Honorar für privatrechtliche Vermessungsleistungen kann frei vereinbart werden.

Gerne erstelle ich Ihnen für eine hoheitliche Vermessung eine Kostenschätzung oder ein Honorarangebot für eine privatrechtliche Vermessung.

Sie können sich auch gerne ein Antragsformular für einen Vermessungsantrag herunterladen. Klicken Sie dazu bitte hier:

Antragsberechtigt sind die Eigentümer der zu vermessenden Grundstücke sowie Inhaber grundstücksgleicher Rechte, das sind z. B. Erbbaurechte oder im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkungen.

Andere Antragsteller benötigen eine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin. Diese ist mit dem Vermessungsantrag beizubringen. Laden Sie hierzu die Anlage 1 herunter.

Bei einer Kostenteilung können Sie die Anlage 2 herunterladen und dort die Kostenaufteilung und weitere Kostenträger eintragen und unterschreiben lassen.

Aufgrund der relativ komplizierten Materie im Liegenschafts- und Katasterrecht empfehle ich Ihnen jedoch, einen persönlichen Beratungstermin mit mir zu vereinbaren. Dabei kann ich Sie umfassend beraten und hoffentlich alle Fragen zu Ihrer beabsichtigten Vermessung beantworten. Die Erstberatung ist kostenfrei.